Zahnersatz
Zahnersatz zum „Nulltarif“ ist nur möglich, wenn ...
1. eine Regelversorgung gewählt wird,
2. ein Bonus von 30% vorliegt und
3. der Zahnersatz im Ausland angefertigt wird
oder wenn eine Härtefallregelung vor liegt.
Wie wird die Regelversorgung definiert?
Die Regelversorgung ist eine von der gesetzlichen Krankenkasse klar definierte ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Grundversorgung für Ihren individuellen Gebisszustand. Weitspannige Brücken, Keramikverblendungen, Implantate, grazile oder klammerfreie Prothesen u.v.m. gehören nicht zur Regelversorgung.
Warum muss der Zahnersatz zum Nulltarif im Ausland hergestellt werden?
Festzuschuss plus 30% von der Krankenkasse decken ca. 3/5 der Kosten für eine Regelversorgung, wenn der Zahnersatz oder dessen Instandsetzung, Bruchreparatur oder Unterfütterung in Deutschland durchgeführt wird. Stammt der Zahnersatz aus Billiglohnländern, können die Gesamtkosten um 2/5 und mehr gesenkt werden, wodurch eine Regelversorgung gewissermaßen zum „Nulltarif“ angeboten werden kann – auch hier bei uns auf ausdrücklichem Wunsch des Patienten erhältlich.
Was leistet eine zusätzliche Zahnersatzversicherung?
Eine gute Zahnersatzversicherung sollte sämtliche Kosten einer Regelversorgung decken, wenn möglich auch unabhängig vom gewährten Bonus der Krankenkasse. Dadurch kann der in Deutschland bzw. in unserem Praxislabor hergestellter Zahnersatz für Sie zum echten Nulltarif angeboten werden. Überdies bieten die meisten Versicherungen – je nach gewähltem Tarif – eine prozentuale Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz und dessen Instandsetzungen selbst außerhalb der Regelversorgung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr Praxisteam
1. eine Regelversorgung gewählt wird,
2. ein Bonus von 30% vorliegt und
3. der Zahnersatz im Ausland angefertigt wird
oder wenn eine Härtefallregelung vor liegt.
Wie wird die Regelversorgung definiert?
Die Regelversorgung ist eine von der gesetzlichen Krankenkasse klar definierte ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Grundversorgung für Ihren individuellen Gebisszustand. Weitspannige Brücken, Keramikverblendungen, Implantate, grazile oder klammerfreie Prothesen u.v.m. gehören nicht zur Regelversorgung.
| Regelversorgung | Hochwertige Alternative | |
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Wann wird ein Bonus von 30% gewährt? Bei regelmäßiger Führung des Bonusheftes – zusammenhängend 10 Jahre – erhalten Sie 30% vom Festzuschuss zusätzlich für Ihre Regelversorgung (20% ab 5 Jahre). |
Warum muss der Zahnersatz zum Nulltarif im Ausland hergestellt werden?
Festzuschuss plus 30% von der Krankenkasse decken ca. 3/5 der Kosten für eine Regelversorgung, wenn der Zahnersatz oder dessen Instandsetzung, Bruchreparatur oder Unterfütterung in Deutschland durchgeführt wird. Stammt der Zahnersatz aus Billiglohnländern, können die Gesamtkosten um 2/5 und mehr gesenkt werden, wodurch eine Regelversorgung gewissermaßen zum „Nulltarif“ angeboten werden kann – auch hier bei uns auf ausdrücklichem Wunsch des Patienten erhältlich.
Was leistet eine zusätzliche Zahnersatzversicherung?
Eine gute Zahnersatzversicherung sollte sämtliche Kosten einer Regelversorgung decken, wenn möglich auch unabhängig vom gewährten Bonus der Krankenkasse. Dadurch kann der in Deutschland bzw. in unserem Praxislabor hergestellter Zahnersatz für Sie zum echten Nulltarif angeboten werden. Überdies bieten die meisten Versicherungen – je nach gewähltem Tarif – eine prozentuale Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz und dessen Instandsetzungen selbst außerhalb der Regelversorgung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr Praxisteam







